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Arbeitnehmersparzulage

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage und wie erhält man sie?

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9% des jährlichen, eingezahlten Beitrages maximal 470 Euro, wenn das Geld in einen Bausparvertrag fließt. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 20% auf maximal 400 Euro jährlich, wenn in Investmentfonds investiert wird. Über die Anlage N bei der jährlichen Steuererklärung muss die jeweilige Jahresbescheinigung des Anlageinstituts beigefügt werden. Diese erhalten Sie in der Regel automatisch von Ihrem Anlageinstitut.

Zu versteuerndes Einkommen für die Arbeitnehmer-Sparzulage:

Für Alleinstehende (mit Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit) deren zu versteuerndes Einkommen nicht über 20.000 Euro (verheiratet: 40.000 Euro) liegt, kann die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden. Das zu versteuernde Einkommen ist (stark vereinfacht ausgedrückt) Ihr Bruttojahreseinkommen abzüglich Werbungskosten und Sonderausgaben sowie Kinderfreibeträge (wenn man davon ausgeht, dass keine weiteren Einkommen aus Selbstständigkeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte etc. besteht).