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Vertragsarten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche Tarife gibt es in der Regel?

Sie haben bei der Berufsunfähigkeit zum einen die Wahl eine Risikoberufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese leistet im Fall der Berufsunfähigkeit eine vereinbarte, monatliche Rente. Falls Sie jedoch nicht berufsunfähig werden sind die Beiträge perdu. Auf der anderen Seite haben Sie die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeit mit Beitragsrückgewähr zu vereinbaren. Diese garantiert Ihnen zwar einen Großteil der eingezahlten Beiträge zum Ende der Laufzeit, dafür müssen Sie jedoch auch höhere Beiträge entrichten. Unserer Auffassung nach lohnt sich eine Police mit Beitragsrückgewähr nur selten. Sinnvoll kann diese aber bei Berufen mit hohem Risiko für eine Berufsunfähigkeit sein.

Nun finden Sie zwei Beispiele für eine „Risiko-Berufsunfähigkeitsversicherung“ und eine „Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr“, wobei wir natürlich darauf geachtet haben, dass die Leistungen der Verträge eine größtmögliche Gleichmäßigkeit aufzeigen.

Beispiel:
Eintrittsalter: 25 Jahre
Laufzeit bis 60 Jahre
1.000 € Rente
Bürojob und damit nicht akut Berufsunfähigkeit gefährdet

Risiko-BU:
Monatlicher Beitrag: 25,49 €
Die Summe der Gesamteinzahlung während der Laufzeit beträgt damit: 10.705,80 €
Dieser Betrag ist verloren, wenn Sie nicht berufsunfähig werden

Beitragsrückgewähr:
Monatlicher Beitrag 69,08 €

Die Summe der Gesamteinzahlung während der Laufzeit: 29.013,60 €. Jedoch erhalten Sie hier am Ende voraussichtlich 28.933 € zurück.

Auf den ersten Blick erscheint die Beitragsrückgewähr attraktiver, da man hier fast 100% der Einzahlungen wieder zurückbekommt und man damit kostenlos versichert ist. Bei genauerem nachrechnen ergibt sich jedoch ein großer Nachteil.

Die Differenz aus beiden Policen beträgt 43,59 € (69,08 – 25,49). Legen Sie diese 43,59 € separat von der Versicherung an, haben Sie denselben monatlichen Beitrag und damit eine bessere Vergleichbarkeit. Um auf einen Endbetrag von 28.933,- € zu kommen müssten Sie diese 43,59 € lediglich zu 2,48% p.a. anlegen. Bei 5% Rendite wäre das Guthaben bei  48.317,90 € und bei 9% gar bei 117.415,97 €. Ein klarer Vorteil also für die „selbst kombinierte Beitragsrückgewähr“

Lassen Sie sich auch hier von Absatzstatistiken nicht täuschen. Gerade Versicherungen mit Beitragsrückgewähr sind sehr beliebt, weil der Vertrieb sehr viel an Provisionen mit solchen Verträgen verdient. Und auf den ersten Blick sieht ein solches Angebot auch verlockend aus. Beachten Sie jedoch auch für das o.g. Beispiel, dass Sie stets einen erfahrenen und qualifizierten Finanzberater einschalten sollten.

Muss ich bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung etwas besonders beachten?

Bei Abschluss einer solchen Police müssen Sie die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten, da sonst der Versicherer die Leistungen verweigern kann. Die Höhe der monatlichen BU-Rente sollte ca. 75% des letzten Nettogehalts betragen. Aber natürlich ist dies kein Dogma. Verfügen Sie über umfangreiches Vermögen, dann können Sie natürlich auch weniger machen.

Wie verhält man sich am Besten in Streitfällen?

Natürlich gibt es auch oft Streitfälle. So gingen im Jahr 2006 beim Ombudsmann 520 Beschwerden zur BU-Versicherung ein. Wie das ganze abläuft können Sie im Internet nachlesen unter www.versichungsombudsmann.de. Selbstverständlich sollten Sie beim Abschluss einer Versicherung auch darauf achten, wie hoch die Prozessquote des Versicherungsunternehmens ist. Hier gilt in der Regel: Je niedriger, desto besser