Altersvorsorge » Staatliche Förderung » Betriebsrente

Betriebsrente (Betriebliche Altervorsorge)

Was ist eine Betriebsrente?

Eine Betriebsrente gibt es grundsätzlich schon sehr lange. Jedoch lehnten früher viele Unternehmen es ab ihren Mitarbeitern Angebote zu machen, da die Betriebsrenten ausschließlich von den Unternehmen finanziert wurden. Die Rentenreform von 2001 und 2002 brachte einige Änderungen: So muss heute jedes Unternehmen mindestens eine von fünf Varianten der Betriebsrente anbieten.

Als Arbeitnehmer können Sie bis zu € 2.592,- im Jahr aus Ihrem Bruttoeinkommen steuer- und sozialabgabenfrei für Ihre Altersvorsorge ansparen. Die Beiträge für die Betriebsrente werden bereits vom Bruttolohn abgezogen, so dass für Sie keine Steuern oder Sozialabgaben notwendig sind. Dies hat für Sie den Effekt, dass Sie steuer- und sozialabgaben optimiert fürs Alter sparen. Zahlt z.B. ein Single mit einem Monatsbruttogehalt von € 3.600,- monatlich € 200,- in eine Betriebsrente bleiben ihm unterm Strich nur € 81,- weniger Netto übrig. Und das obwohl er € 200,- gespart hat. Die restlichen € 119,- zahlt der Staat durch Verzicht auf Lohnsteuer und Sozialbeiträge. Aber nicht nur Sie als Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber spart sich Steuern und Sozialabgaben. Die Rate für die Betriebsrente kann von Ihnen jederzeit angepasst werden, auch wenn das evtl. Ihr Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung das nicht so gerne hat.

 

Welche fünf Varianten der Betriebsrente gibt es?

 

  1. Direktversicherung
  2. Pensionskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Direktzusage
  5. Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, welche Variante er seinen Mitarbeitern anbietet. Gerade die Direktversicherung wird immer beliebeter, da damit wenig bürokratischer Aufwand verbunden ist. Bei der Direktversicherung schließt Ihr Arbeitgeber für Sie eine Rentenversicherung ab. Selbstverständlich können Sie Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz in die Betriebsrente integrieren. Auch eine Dynamisierung ist möglich und selbstverständlich können Sie auch vermögenswirksame Leistungen oder eine Riester-Förderung mit der Betriebsrente kombinieren.Jedoch raten Experten zumindest davon ab die Riester-Förderung mit der Betriebsrente zu kombinieren und beide Förderwege separat zu nutzen.

Was passiert wenn mein aktueller oder ehemaliger Arbeitgeber pleite geht bei dem ich eine Betriebsrente habe/hatte?

Betriebsrenten sind sicher und gehören nicht zur Insolvenzmasse eines Unternehmens. Bei Direktversicherungen und Pensionskassen fließt das Geld sogar komplett aus dem Unternehmen heraus zum Versicherer. Die Policen unterliegen den Regelungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), was für Sie wiederum bedeutet, dass bei einer Schieflage der Versicherungsunternehmen die Auffanggesellschaft Protektor einspringt. Ihr Rente ist also in der Tat sicher. Sie müssen sich daher auch beim Jobwechsel oder späterer Insolvenz des Arbeitgebers keine Sorgen um Ihre Betriebsrente machen. Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie Ihre Zusagen leichter mitnehmen als früher und quasi einen alten Vertrag beim neuen Arbeitgeber weiterbesparen. Auf diese Weise werden neue Abschlusskosten umgangen. Auch bzgl. Rendite müssen Sie sich keine große Sorgen machen. Direktversicherungen haben ähnlich wie Lebensversicherungen eine Mindestverzinsung von 2,25 Prozent garantiert. Pensionsfonds die in Aktien investieren können, garantieren das eingezahlte Kapital. Die Betriebsrenten bieten oft also Kapitalerhalt und teilweise auch eine Mindestverzinsung.

Was muss sonst noch beachtet werden?

Die Betriebsrente selbst im Rentenalter ist steuerpflichtig. Auch Krankenversicherungsbeiträge müssen dafür entrichtet werden. Jedoch sind gerade die Steuersätze im Alter in der Regel niedriger als in der aktiven Zeit.