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Gesetzliche Einlagensicherung

Welche Sicherungen gibt es?

Laut § 23a "Sicherheitseinrichtung" hat ein Institut, das Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, Kunden im Preisaushang über die Zugehörigkeit zu einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern und Anlegern (Sicherungseinrichtung) zu informieren. Seit 1998 sind Spareinlagen, Sichteinlagen sowie Fest- und Tagesgelder durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) gesichert. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Stabilisierung des Bankensystems und der Schutz des Sparers.

Grundsätzlich sind dabei 90% der Einlagen bis zu einer maximalen Höhe von € 20.000 gesetzlich geschützt. Diese Sicherungsmaßnahmen greifen jedoch nicht für Zertifikate, Investmentfonds oder ETF.