Entschädigungseinrichtungen
Welche Entschädigungseinrichtungen gibt es?
Die verschiedenen Institute haben neben dem Gesetzlichen Schutz auch noch eigene Sicherheitseinrichtungen installiert auf die wir im Folgenden zu sprechen kommen:
Einlagensicherungsfonds bei Privatbanken:
Der Einlagensicherungsfonds sichert Ihr Guthaben als Kunde, bei allen angeschlossenen privaten Banken bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses. Neben der Einlage sind auch die Zinsen geschützt. Dies bedeutet beispielsweise, dass bei kleinen Banken mit einem Eigenkapital von z.B. 20 Millionen Euro 6,0 Millionen Euro pro Anleger gesichert sind.
Weitere Informationen zum Einlagensicherungsfonds finden Sie unter http://www.bankenverband.de.
Einlagensicherung bei den Sparkassen:
Die Sparkassen haben ein eigenes Sicherungssystem aufgebaut, das eine unbegrenzte Absicherung Ihrer Geldanlagen bietet. Falls es eine Sparkasse ein Problem hat, springen andere Sparkassen ein um zu helfen.
Dieses Sicherungssystem basiert auf insgesamt vier Stufen. Stufe 1 bilden insgesamt zwölf regionale Sparkassen-Stützungsfonds, welche die Sparkassen innerhalb einer bestimmten Region unterstützen. Stufe 2 sind eigene Fonds der Landesbanken und Girozentralen. Sind aus den ersten beiden Stufen keine Reserven mehr vorhanden, findet in Stufe 3 ein überregionaler Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds ein. Im Notfall werden alle regionalen Stützungsfonds zusammengelegt, um ein Problem zu beseitigen. In Stufe 4 folgt die Gewährträgerhaftung. Mit der Gewährsträgerhaftung übernehmen öffentliche Gebietskörperschaften die Garantie für den Bestand der Sparkasse bzw. Landesbank. Es haftet dann also das Bundesland, der Landkreis oder die Kommune. Beachten Sie jedoch, dass die Gewährträgerhaftung nur für Ansprüche gilt, die vor dem 18.07.2005 entstanden sind.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.dsgv.de.
Einlagensicherung bei den Genossenschaftsbanken:
Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raffeisenbanken (BVR) ist durch eine Satzung geregelt. Durch Garantiefonds sind Einlagen bis zu 100% geschützt. Durch die Garantiefonds können mit Hilfe von Barzuschüssen, finanzielle Schwierigkeiten abgewendet oder behoben werden, wobei alle Banken einen Beitrag dazu leisten.
Zusätzlich gibt es einen Garantieverbund, der die Bank als Gesamteinheit absichert. Bevor es zu Zahlungsunfähigkeit einer Mitgliedsbank kommt, schließt dieser über einen Garantiefonds vorübergehende Liquiditätsengpässe und übernimmt im Falle von Schwierigkeiten Bürgschaften und Garantien.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bvr.de.
Einlagensicherung bei den Bausparkassen:
Einlagen von Bausparverträgen sind immer in unbegrenzter Höhe gesichert, wobei hierzu auch die Zinsen gehören. In der Regel sind die Bausparkassen im Einlagensicherungsfonds enthalten. Dabei sind die Einlagen incl. Zinsen bis zu 250.000 Euro gesichert.
Bei Bausparkassen, die zu großen Banken gehören, sind diese durch den Einlagensicherungsfond für Bank-Bausparkassen geschützt, d.h. das Guthaben eines jeden Kunden ist inklusive Zinsen in unbegrenzter Höhe gesichert.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bausparkassen.de.
Einlagensicherung ausländischer Banken in Deutschland:
Hat ein Geldinstitut eine Zweigstelle in einem anderen Staat, gelten die Regelungen zur Einlagensicherung des Landes in dem sich der Hauptsitz befindet. Die Höhe der Einlagensicherung ist abhängig vom Sicherungssystem des jeweiligen Landes. Eine Gründung in einem anderen Staat führt jedoch dazu, dass dieses Tochter-Unternehmen den Hauptsitz im jeweiligen Land hat. Es gilt dann also z.B. die Deutsche Einlagensicherung.











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