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Gesetzliche Krankenversicherung

Was ist die Gesetzliche Krankenversicherung?

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie ist damit eine der fünf Säulen neben Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht. Im Gegensatz zu den anderen Säulen, zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht den selben Beitrag. Aktuell fließt das Geld aus der Gesetzlichen Krankenkasse in den Gesundheitsfonds. Der Beitrag für diesen Fonds betrug bei Einführung am 01.01.2009 15,5%. Seit dem 01.07.2009 wurde der Beitrag auf 14.9% gesenkt. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt dabei 14,3%. Bei welcher Kasse Sie versichert sind, spielt damit für den zu zahlenden Beitrag keine Rolle. Kommt eine Krankenkasse mit dem überwiesenen Betrag aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, darf sie einen Zusatzbeitrag für die jeweiligen Mitglieder verlangen. Die Höhe der Zusatzbeiträge eines Arbeitnehmers darf dabei aber 1% des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Umgekehrt ist aber auch eine Ausschüttung von Prämien möglich, wenn Überschüsse erzielt wurden. Ziel bei der Einführung des Gesundheitsfonds war es, dass sich der Wettbewerb durch den einheitlichen Beitrag mehr auf Service und Leistung konzentriert. Ein Wechsel der Krankenkasse ist aktuell nur dann möglich, wenn man mindestens 18 Monate in der bisherigen Krankenkasse versichert war. Die Kündigungsfrist beträgt dabei zwei Monate. Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedoch, wenn eine Krankenkasse die Beiträge erhöht.

Seit dem 01.07.2005 zahlt der Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag von 0,9%. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer aktuell 7,9% von seinem Bruttolohn für die Krankenversicherung bezahlt. Der Arbeitgeber überweist lediglich 7% des Bruttolohns seines Angestellten. Die Höhe der Beiträge ist jedoch durch die Beitragsbemessungsgrenze von 3.675,00 Euro pro Monat begrenzt. Verdienen Sie als Arbeitgeber mehr als diesen Betrag, werden Ihnen Krankenversicherungsbeiträge nur bis zu diesem Betrag vom Bruttolohn abgezogen.

In Deutschland sind rund 90% der Bevölkerung Mitglied in der GKV und haben entsprechend auch Anspruch auf Leistungen.

Wann ist eine Mitgliedschaft Pflicht und wann nicht?

Wer verpflichtet ist sich zu versichern und wer nicht definiert das Sozialgesetzbuch V. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist jedoch gemäß § 8 SGB V möglich. Grundsätzlich sind alle abhängig Beschäftigten die unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen versichert. Dies gilt jedoch z.B. nicht für Staatsbedienstete wie Beamte. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit sich freiwillig in der GKV zu versichern. Dies gilt vor allem für jene Personen, die aus einer Pflicht- oder Familienversicherung (siehe unten) ausgeschieden sind.

Welche Leistungen bietet die Gesetzliche Krankenversicherung?

Gemäß dem Solidaritätsprinzip richtet sich diese Pflichtmitgliedschaft nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko. Dies bedeutet, dass jeder gleiche Leistungen beziehen kann, unabhängig vom Einkommen oder der Beitragshöhe. Damit können z.B. auch chronisch kranke Menschen zu einem fairen Preis eine medizinische Grundversorgung in Anspruch nehmen. Die Gesetzlichen Krankenkassen müssen damit jeden Arbeitnehmer ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen und dabei vor allem Familienangehörige gratis mitversichern. Ein Alleinverdiener kann damit seinen Ehepartner (standesamtlich verheiratet oder eingetragener Lebenspartner) und die Kinder mitversichern. Dies ist ein Vorteil für die Verbraucher den private Krankenversicherungen nicht bieten können. Die Mitversicherung gilt jedoch nur, wenn der Ehegatte einem Minijob nachgeht bzw. nur ein geringes Gesamteinkommen bezieht (im Jahr 2009 bis zu 360,- Euro im Monat). Die Aufgaben der Krankenkassen sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch V geregelt.

Natürlich sind die Leistungen der GKV zahlreich. Grundsätzlich ist es aber die Leistung der GKV Krankheiten zu verhüten bzw. diese nicht schlimmer werden zu lassen. Aber auch die Früherkennung von Krankheiten und letztendlich auch die Behandlung von Krankheiten gehört zu den Leistungen der GKV. Aufgrund der hohen Kosten im Gesundheitssystem war es jedoch notwendig eine Selbstbeteiligung einzuführen. So müssen Versicherte bei Arznei-, Verband- und Heilmittel 10% der Kosten selbst tragen, mindestens jedoch 5,- Euro und maximal 10,- Euro. Des Weiteren fällt eine Praxisgebühr in Höhe von 10,- Euro einmalig pro Quartal an. Behandlungen, die innerhalb eines Quartals und aufgrund einer Überweisung durch einen anderen Arzt durchgeführt werden bei dem bereits z.B. die Praxisgebühr bezahlt wurde, sind dementsprechend nicht mit Kosten für Sie verbunden. Bei einem Krankenhausaufenthalt fällt ebenfalls eine Selbstbeteiligung an. Diese beträgt pro Kalendertag 10,- Euro (maximal 28 Tage). Aber auch bei Vorsorgeuntersuchungen die vor einem bestimmten Alter durchgeführt werden müssen Sie als Versicherter selbst zahlen, wenn das SGB V zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistung vorsieht.

Auf eine Selbstbeteiligung kann verzichtet werden, wenn die Kosten 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt übersteigen. Bei chronisch Kranken, die wegen einer Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Grenze 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Was ist der Unterschied der Gesetzlichen zur Privaten Krankenversicherung?

Die Unterschiede könnten größer nicht sein. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) spielt das Solidaritätsprinzip keine Rolle. Die Kosten der Versicherung orientieren sich am Krankheitsrisiko. Ebenso können Familienmitglieder nicht kostenlos mitversichert werden. Auf der anderen Seite bietet dafür die PKV eine sehr große Angebotsvielfalt. Die Leistungen sind nicht vorgeschrieben und können von Ihnen als Verbraucher frei gewählt werden. Details hierzu finden Sie hier (LINK ZUR PKV). In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen zwar vorgegeben, jedoch können Sie als Versicherter mit Wahltarifen und Bonusprogrammen einen Teil der Beiträge zurückholen. Viele Krankenkassen im gesetzlichen System bieten auch Zusatzleistungen. So gibt es kostenlose Impfungen vor Reisen oder Sportkurse. Daher kann es auch bei der Gesetzlichen Krankenversicherung Sinn machen die Leistungen der Krankenkassen miteinander zu vergleichen und sich nicht nur am einheitlichen Beitrag zu orientieren. Einen Vergleichsrechner für die Gesetzliche Krankenversicherung finden Sie hier.