Allgemeines zur Gesetzlichen Rente
Was ist die Gesetzliche Rente?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil des Sozialversicherungssystem zur Altersabsicherung von nicht selbstständigen Beschäftigten in Deutschland. Arbeitnehmer sind bis auf wenige Ausnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das gilt auch für Auszubildende, Mütter oder Väter in den ersten 3 Jahren nach der Geburt ihres Kindes, für Behinderte in anerkannten Werkstätten sowie für Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende. Finanziert wird das Sozialversicherungssystem durch die Versicherungspflicht am Umlageverfahren. Hierbei ist oft vom so genannten Generationenvertrag die Rede. Die von den aktuellen Beitragszahlern eingezahlten Beiträge werden unmittelbar als Renten an die heutigen Rentner ausgezahlt. Die heute Erwerbstätigen erwerben durch ihre Beitragszahlungen den staatlich garantierten Anspruch, von der nachfolgenden Generation im Alter ebenfalls auf diese Weise versorgt zu werden.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Versicherung keine typische Versicherung ist. D.h. sollten Sie vor Rentenbeginn sterben, erhalten Ihre Erben keine Auszahlung der geleisteten Zahlungen wie das z.B. bei einem privaten Altersvorsorgevertrag wäre. Es wird also kein Geld angespart.
Wer zahlt die Beiträge und wie?
Die monatlichen Rentenbeiträge werden zu je 50% vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Das Bruttogehalt auf Ihrem Lohnzettel wird um Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag gekürzt. Hiervon werden des weiteren die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungen abgezogen. Unter anderem auch die 9,95% Arbeitnehmeranteil an der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie funktioniert die Beitragszahlung?
Sie sind versicherungspflichtig beschäftigt, wenn Ihr monatliches Arbeitsentgelt dauerhaft über 400 Euro liegt. Wie schon oben dargestellt, zahlen Sie selbst 9,95%. Ihr Arbeitsentgelt ist nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig. Diese liegt in Westdeutschland aktuell bei 64.800 € pro Jahr und in Ostdeutschland bei 54.600 € pro Jahr. Alles was Sie darüberhinaus verdienen ist nicht Rentenversicherungspflichtig.
Neben den Pflichtbeiträgen für die Gesetzliche Rentenversicherung, die Sie bezahlen müssen, gibt es auch Beiträge, die ohne eigene Beitragsleistung gutgeschrieben werden. Das sind beispielsweise Zeiten der Kindererziehung. Hier übernimmt der Staat die Pflichtbeiträge ganz allein. Und zwar in einer fiktiven Höhe, die sich nach dem Verdienst des Durchschnittsverdieners orientiert. Im Jahr 2009 sind dies 30.879,- €.
Was ist mit Beiträgen aus der ehemaligen DDR-Zeit?
Gültige Pflichtbeiträge sind auch Beiträge, die Sie für eine Beschäftigung in der damaligen DDR gezahlt haben. Dabei wird Ihr damaliges Einkommen auf das jeweilige Westniveau aufgewertet, bevor man es zur Berechnung des Rentenanspruchs heranzieht. Das geschieht, damit sich aus den vergleichsweise niedrigen Verdiensten in der DDR keine Nachteile bei der Rentenberechnung ergeben.











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