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Versicherungsleistung der Gesetzlichen Rente

Wer ist nicht versichert?

Das sind zum Beispiel:

  • Beamte
  • Richter
  • Berufssoldaten und Zeitsoldaten
  • satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften
  • geringfügig Beschäftigte
  • Altersrentner

Welche Leistungen bringt die Gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rente ist für Menschen, die erwerbstätig sind oder waren, im Alter, bei vorzeitigem Tod eines Angehörigen oder bei Erwerbsminderung Lohn Grundlage der wirtschaftlichen Existenz, da privat nie vorgesorgt wurde. Aber die Gesetztliche Rentenversicherung bietet auch Leistung für Versicherte, die

  • längere Zeit arbeitslos oder krank waren
  • die sich der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gewidmet haben
  • wegen einer schweren Erkrankung länger die arbeiten konnten.

Wie generiere ich Anspruch auf die Gesetzliche Rente?

Stark vereinfacht ausgedrückt funktioniert das System wie folgt: Die gesetzliche Rentenversicherung registriert, wie hoch Ihr jährliches sozialversicherungspflichtiges Einkommen war und setzt dieses ins Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen. Wie bereits geschildert liegt dieser Betrag per 2009 bei 30.879,- €. Wenn Sie genau dieses Einkommen verdienen erhalten Sie pro Jahr einen Rentenpunkt. Verdienen Sie aber mehr z.B. 40.000,- € erhalten Sie 1,2954 Punkte (40.000 / 30.879). Diese Punkte werden kumuliert bis zu dem Beginn Ihrer Rentenphase. Hier wird dann geschaut ob Sie Abzüge oder Zuschläge erhalten, weil Sie länger oder kürzer gearbeitet haben. Wenn Sie die "Standardzeit"gearbeitet haben, haben Sie einen Rentenfaktor von 1,0, sodass Ihre Punktzahl weder erhöht noch gesenkt wird.

Pro Rentenpunkt erhalten Sie dann einen Rentenwert in Euro ausgezahlt. In 2009 liegen die Rentenwerte bei 24,13 € im Osten und 27,20 € im Wesetn. Haben Sie z.B. bis zu Ihrem Rentenbeginn 70 Punkte im Westen gesammelt, erhalten Sie eine Rente von 1.904,- € (70 x 27,20 €).