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Hilfe zum Schritt "Meine Pension"

Die Pension, die auch Ruhegehalt genannt wird, ist eine Altersversorgung für Beamte, Richter und Soldaten sowie Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Personen, die einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, geleistet, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben.

Die Pension:

  • Die Berechnung der Pension wird im Gesetz über die Versorgung der Beamten in Bund und Ländern (BeamtVG) geregelt.
  • Das ruhegehaltfähige Einkommen setzt sich formal zusammen aus Grundgehalt, Familienzuschlag, Amtszulagen und den sonstigen Dienstbezügen, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind.
  • Es besteht nur ein Anspruch auf Pension, wenn mindestens eine Dienstzeit von fünf Jahren geleistet wurde.

Pensionsschätzung:

  • Hier bieten wir Ihnen eine Schätzung aufgrund Ihrer derzeitigen Besoldungsgruppe und -stufe an.
  • Berücksichtigt werden das Grundgehalt und der Familienzuschlag (ohne Kinder) aus der aktuellen Besoldungstabelle des Bundes (gültig ab 1. Januar 2008).
  • Für diese Schätzung ist die Berechnungsbasis Grundgehalt und Familienzuschlag hinreichend genau! Amtszulagen erhöhen Ihren Versorgungsanspruch anteilig mit dem Versorgungssatz.

Teilzeit:

Wenn Sie bereits einmal in Teilzeit gearbeitet haben geben Sie dies bitte über das entsprechende Feld ein, damit sich ein weiteres Feld öffnen kann, in dem Sie dann Ihre Teilzeitstunden erfassen können.