Hilfe zum Schritt "Meine Riester-Verträge"
Sie haben bei der Eingabe Ihres Riester-Vertrages drei Möglichkeiten:
- "Keinen Riester-Vertrag berücksichtigen". Bitte wählen Sie diese Funktion aus, wenn Sie nur für Ihren Partner einen Vertrag berücksichtigen wollen und selber keinen haben oder wenn Sie sich bei "Meine bestehenden Anlagen" verklickt haben.
- Sie können selbstverständlich auch gemäß "Vertragsunterlagen" eine monatliche Rente eingeben, die Sie zu Rentenbeginn erhalten.
- Bei der Berechnung haben Sie die Möglichkeit einen fiktiven Vertrag zu berücksichtigen bzw. einen Vertrag zu berücksichtigen bei denen Sie die Unterlagen aktuell nicht finden können. Führen Sie eine Berechnung mit Ihrem Partner durch, werden die Kinder stets dem ersten Vertrag zugeordnet, wenn für beide Partner ein Riestervertrag berücksichtigt wird. Bitte beachten Sie aber dabei, dass eine Kalkulation durch unser System nie so genau sein kann, wie die Angaben auf Ihren Vertragsunterlagen.
Was ist Riester?
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine vom Staat geförderte, privat finanzierte Rente. Die Förderung wird dabei durch Zulagen und evtl. Steuervorteilen gewährleistet, da die gezahlten Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar sind. Ein großer Vorteil für Sie bei der Anlage in Riester ist aber auch, dass die eingezahlten Beiträge und Förderungen zu 100 Prozent garantiert werden müssen. D.h. selbst wenn Sie einen Aktienfonds kaufen würden und dieser eine negative Performance erzielen würde, müsste Ihnen Ihr Anbieter die eingezahlten Beiträge und die Zulagen garantieren.
Wer ist Förderberechtigt?
- Arbeitnehmer
- Selbstständige wenn diese rentenversicherungspflichtig sind
- Arbeitslose
- Wehr- und Ersatzdienstleistende
- Pflegepersonen
- Kindererziehende in den ersten 3 Jahren
- Beamte, Richter, Soldaten oder Amtsträger (z.B. Pfarrer)
- Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Betrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbetrag aufgestockt wird.
- Ehepartner aller Zulagenberechtigten
Folgende Faktoren sind dabei wichtig:
Um die Maximalförderung ab 2008 zu erhalten müssen Sie das jährliche Bruttogehalt x 4 Prozent nehmen. Dies ist der Gesamtbetrag der in den Vertrag hineinfließen muss. Davon werden dann Zulagen abgezogen und auf dieser Basis der monatliche Beitrag errechnet wie das folgende Beispiel zeigt.
Mutter mit 2 Kindern verdiente zuletzt im Jahr 30.000 Euro brutto.
Ermittlung des Maximalbetrages:
30.000 Euro x 4% = 1.200,-Euro
abzgl. Zulage für Erwachsene 154,- Euro
abzgl. Zulage für beide Kinder 2 x 185,- Euro
Gesamtbeitrag der selbst aufgebracht werden muss: 676,- Euro
monatlicher Sollbeitrag: 676 Euro / 12 = 56,34 Euro
Hinweis: Für Kinder die nach 2008 geboren wurden, beträgt die jährliche Zulage 300,- Euro.
Zusätzlich können Sie Ihre gezahlten Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommenssteuer mit angeben. Der Steuervorteil, der sich daraus ergeben würde, wird mit den bereits erhaltenen Zulagen verrechnet. Eine evtl. positive Differenz zugunsten des Kunden wird ebenfalls dem Riester-Vertrag als Steuerförderung gutgeschrieben. Liegt kein positiver Effekt vor, hat dies auf den Vertrag keine weiteren Auswirkungen.
Produktvarianten:
Zur Auswahl stehen neben einer klassischen Rentenversicherung, auch ein Fondssparplan, Banksparplan sowie eine fondsgebundene Rentenversicherung. Des Weiteren besteht seit kurzem die Möglichkeit die Riesterförderung in ein Eigenheim fließen zu lassen in Form eines so genannten "Wohn-Riesters". Details dazu finden Sie hier.











Drucken
E-Mail
Seitenanfang