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Hilfe zum Schritt "Meine Rürup-Verträge"

Sie haben bei der Eingabe Ihres Rürup-Vertrages drei Möglichkeiten:

  • "Keinen Rürup-Vertrag berücksichtigen". Bitte wählen Sie diese Funktion aus, wenn Sie nur für Ihren Partner einen Vertrag berücksichtigen wollen und selber keinen haben oder wenn Sie sich bei "Meine bestehenden Anlagen" verklickt haben.
  • Sie können selbstverständlich auch gemäß "Vertragsunterlagen" eine monatliche Rente eingeben, die Sie zu Rentenbeginn erhalten.
  • Hier haben Sie die Möglichkeit einen fiktiven Vertrag zu berücksichtigen bzw. einen Vertrag zu berücksichtigen bei denen Sie die Unterlagen aktuell nicht finden können. Bitte beachten Sie aber dabei, dass eine Kalkulation durch unser System nie so genau sein kann, wie die Angaben auf Ihren Vertragsunterlagen.

Was ist Rürup?

Rürup ist eine normale Rentenversicherung (auch als fondsgebundene Variante möglich). Das System ist wie bei der gesetzlichen Rente mit dem Unterschied, dass es freiwillig ist und Sie als Kunde Beiträge einzahlen können. Diese Beiträge können Sie steuerlich ansetzen und erhalten dadurch einen Steuervorteil, sodass der Staat teilweise die Rente mit übernimmt.
Wichtig dabei sind folgende Faktoren:

  • kein Kapitalwahlrecht! --> Es kann nur monatliche Rente bezogen werden
  • Steuervorteile über Sonderausgabenabzug
  • Schutz vor Hartz IV
  • früheste Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres
  • nachgelagerte Besteuerung --> d.h. Die monatliche Rente muss später voll versteuert werden.
  • Bei Tod des Sparers vor Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Je nach Anbieter kann jedoch eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden bzgl. Hinterbliebenen-Vorsorge. Dies ist eine Beitragsrückgewähr die steuerlich jedoch nicht gefördert wird.
  • Bei Tod des Sparers NACH Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit gibt es nicht. Eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten kann vereinbart werden.
  • Die Rente darf bei einem Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, und bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
  • Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.

Steuerliche Behandlung

Die Beiträge können als Sonderausgaben in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Für Singles können 20.000 Euro angesetzt werden. Für gemeinsam Veranlagte Personen gelten 40.000 Euro an Beiträge, die pro Jahr steuerlich angesetzt werden können.

Ihr Vorteil: Sie zahlen damit aufgrund des Steuervorteils effektiv weniger in den Vertrag ein bzw. der Staat übernimmt einen Teil Ihrer Beiträge. Die Rendite auf Ihr eingesetztes Kapital steigt.

Allerdings kann die steuerliche Absetzbarkeit nur beschränkt angesetzt werden:

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
60% 62% 64% 66% 68% 70% 72% 74% 76% 78% 80% 82% 84% 86% 88% 90% 92% 94% 96% 98% 100%

Beispiel: Ein Kunde zahlt monatlich € 200,- so dass sich pro Jahr € 2.400 ergeben. Ansetzung 60%: 1.440 steuerlich absetzbar!

Förderfähige Sparformen:

  • normale Rentenversicherung
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • britische Versicherungen
  • Fondssparplan (derzeit wenig verbreitet)

Zielgruppe:

Sind Selbstständige weil diese den vollen Betrag von 20.000 in Anspruch nehmen können und dies als Ersatz für die gesetzliche Rente gilt in der Selbstständige nicht drin sind. Aber auch "normale" Sparer können diese Rentenversicherung nutzen. Allerdings haben Angestellte das Problem, dass der Betrag von 20000 Euro gekürzt wird um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Beamten erfolgt eine fiktive Kürzung.