Kaltaquise
Was ist ein Cold Call bzw. eine Kaltakquise?
Hierbei handelt es sich um unerwünschte Werbeanrufe zum Thema Zeitschriften, Wett- und Lotterieangebote oder auch Finanzdienstleistungen. In der Regel sucht ein Vertreter Ihren Namen und Telefonnummer im Telefonbuch heraus und ruft Sie an und verspricht Ihnen das blaue vom Himmel, um einen persönlichen Termin zu bekommen oder um Ihnen ein Abo zu verkaufen.
Ist ein Cold Call gesetzlich erlaubt?
Nein! Das Gesetz zum Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen wurde im Jahr 2009 erlassen. Für eine Verletzung des Gesetzes sind scharfe Regeln vorgesehen: So kann ein unerlaubter Anruf mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Unterdrückt der Anrufer seine eigene Telefonnummer sind bis zu 10.000 Euro Strafe möglich. Dennoch berichten Verbraucherschützer, dass weiterhin Menschen per Telefon belästigt werden. Des Weiteren ist der Werbeanrufer gesetzlich verpflichtet zu Beginn des Gesprächs zu sagen, in wessen Auftrag und aus welchem Grund er/sie anruft.
Ein Anruf ist nur dann zulässig, wenn Sie als Angerufener vorher ausdrücklich zugestimmt haben, dass Sie Werbeanrufe erhalten wollen. Beachten Sie auch, dass Sie ein Widerrufsrecht besitzen, wenn Sie Abonnements oder Wett- und Lotterieangebote abgeschlossen haben. So können Sie innerhalb eines Monats ohne Angaben von Gründen den Vertrag widerrufen. Dieser Widerruf kann auch per Email geschehen. Jedoch sollten Sie sich die Email ausdrucken und gleichzeitig mit der Email eine automatische Lesebestätigung mit anfordern.
Wie sollte man auf einen solchen Cold Call reagieren?
Entweder auflegen oder in die Offensive gehen und fragen woher angerufen wird und woher die Kontaktdaten stammen. Meistens legt der Anrufer dann von selbst auf. Natürlich können Sie auch erstmal Interesse zeigen, um herauszufinden, wer Sie da anruft. Melden Sie diese Daten an die Verbraucherzentrale wird das Unternehmen bzw. der Anrufer abgemahnt.











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