Krankenzusatzversicherung
Warum gibt es die Krankenzusatzversicherung?
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Jedoch ist diese Wahlmöglichkeit oft eingeschränkt, da viele Bundesbürger per Gesetz verpflichtet sind, Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Selbständige, Freiberufler und Beamte sind unabhängig von Ihrem jeweiligen Einkommen privat versichert. Angestellte mit einem Brutto-Monatseinkommen von 4.050 Euro (entspricht jährlich 48.600 Euro) haben die Option sich privat oder gesetzlich zu versichern. Dies gilt jedoch nur, wenn das Bruttogehalt in den letzten 3 Jahren immer diese Bedingungen erfüllt hat. Insgesamt sind ca. 10% der Deutschen sind privat versichert.
Die Krankenzusatzversicherung bietet sich vor allem für jene Menschen an die in der Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Da die Leistungen in der Gesetzlichen Krankenkasse nur einen Mindestversicherungsschutz bieten, ist es für Sie evtl. interessant sich privat zusätzlich zu versichern. Informationen über die reine private Krankenversicherung finden Sie hier.
Was bietet eine Krankenzusatzversicherung?
Wie in der privaten Krankenversicherung können Sie die Krankenzusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern. Des Weiteren können Sie auch Ihre Zähne versichern, da diese in der gesetzlichen Versicherung nur sehr gering versichert sind. Auch können Sie sich gegen schlechter werdende Augen versichern, die Ihnen dann Brillen oder Kontaktlinsen bezahlen. Wie in der privaten Krankenversicherung können Sie auch hier Tarife vereinbaren, die Ihnen ein Einbettzimmer im Krankenhaus oder Chefarztbehandlung sichern.
Die private Krankenzusatzversicherung kommt also für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden - z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, für die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.
Welchen Tarif soll ich abschließen?
Dies hängt – wie auch bei der privaten Krankenversicherung – von Ihren Wünschen und Ansprüchen ab. Sie können dabei individuell für sich selbst festlegen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und welche nicht.
Die gängigsten Angebote im Bereich Krankenzusatzversicherung sind:
- Chefarztbehandlung
- Ein- oder Zweitbettzimmer
- Sehhilfenkostenerstattung
- Zahnzusatzversicherung
- Krankenhaus-Tagegeld
- Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Heilpraktiker
- u.a.
Kann ich als privat versicherte Person auch eine Krankenzusatzversicherung abschließen?
Selbstverständlich. Sie sollten jedoch genau prüfen, ob Sie für die Leistung der Krankenzusatzversicherung nicht bereits über Ihre private Krankenvollversicherung abgesichert sind. Des Weiteren bietet sich Ihnen auch die Option Ihre bestehende Krankenversicherung Ihren neuen Wünschen anzupassen. Wie immer gilt auch hier: Vergleichen Sie die Konditionen genau miteinander, was für Sie am Besten ist. Die Vergleichsrechner auf dieser Seite sollten Ihnen dabei helfen.
Ist der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung Pflicht?
Nein das ist es nicht. Sinnvoll ist die private Krankenzusatzversicherung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen.
Wie teuer ist eine Krankenzusatzversicherung?
Die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden auf der Grundlage von Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet. Des Weiteren kommt es darauf an, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen. So ist es z.B. teurer sich für ein Einbettzimmer zu versichern als Sehhilfen zu sichern, wenn der Versicherungsfall eintritt.
Generell gilt jedoch: Je früher Sie eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag. Denn mit den Beiträgen in jungen Jahren können noch Rückstellungen für später gebildet werden, wenn in der Regel vermehrt Leistungen in Anspruch genommen werden müssen.
Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Der private Krankenversicherer wird sich vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung über Ihren Gesundheitszustand informieren. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen nach Krankheiten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt.
Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich - der Vergleich lohnt auf jeden Fall. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
Sind die Beiträge zur Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Ja das sind sie! Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.











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