Pflegeversicherung
Was ist eine Pflegeversicherung?
Eine private Pflegeversicherung hat nichts mit der gesetzlichen Pflegeversicherung zu tun. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht aus um im Falle einer leichten Pflegebedürftigkeit finanziellen Schutz zu bieten.
Daher ist das Thema Pflege ein sehr schwieriges und vor allem auch umfangreiches Thema. Am 19. Juni 2007 wurde von der großen Koalition die wohl dringend benötigte umfassende Finanzreform laut vielen Experten nicht auf die Beine gestellt. Zwar gibt es mit der gesetzlichen Pflegeversicherung ein bestehendes Sozialsystem, jedoch wird diese nie alle Kosten decken können, die im Fall des Falles entstehen können. So kostet z.B. die professionelle Betreuung eines zu Hause lebenden Menschen in der Pflegestufe III die Pflegekasse maximal € 1.432. Die Kosten hierfür gehen aber in den Bereich von über € 3.000,-. Die Differenz muss der Betroffene entweder selbst zahlen oder das Sozialamt holt sich die Kosten bei den Angehörigen (Kindern). Insofern sollten Sie kritisch überprüfen lassen, inwiefern die Pflegebedürftigkeit Ihrer Verwandten ein latentes Risiko für Ihr Vermögen darstellt.
Sind Beiträge steuerlich absetzbar?
Jeder der ab 1958 geboren wurde kann in der Steuererklärung aktuell € 184,- pro Jahr für eine private Pflegeversicherung als Sonderausgaben ansetzen.
Worauf ist bei den Angeboten zu achten?
Auch hier gilt, dass die Leistungen sich bei den verschiedenen Angeboten massiv unterscheiden. Grundsätzlich haben Sie z.B. schon die Wahl zwischen
- Pflegekostenerstattung
hier werden die Kosten für die Pflege die anfällt tatsächlich erstattet. Die Rechnungen müssen also nachgewiesen werden und es werden oft nur Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung berücksichtigt. Auf einer Unterkunft im Heim bleiben damit die Betroffenen oder Verwandten oft sitzen. - Pflegetagesgeld
zahlen einen vereinbarten Betrag für jeden Tag an dem Sie pflegebedürftig sind. Tatsächliche Kosten müssen nicht nachgewiesen werden.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen eher die „Tagesgeld-Variante“, wobei Sie darauf achten sollten, dass eine Dynamik mit vereinbart wird, um ohne neue Gesundheitsfragen den Versicherungsschutz bei steigenden Kosten nach oben anzupassen.
Bitte achten Sie auf sehr sorgfältige Beantwortung der Gesundheitsfragen um später beim Leistungsfall auch tatsächlich Leistung zu erhalten und nicht eine Verweigerung der Versicherung zu provozieren. Auch wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung zu Risikoaufschlägen und damit zu höheren Kosten führt, sollten diese Ihnen wert sein.
Achten Sie auch darauf bei Abschluss, dass die Pflegestufe I nicht ausgeklammert wird von Ihrer Versicherung. Denn über 50% der Bedürftigen werden in diese Pflegestufe „eingebucht“.
Prüfen Sie also ganz genau das Kleingedruckte und scheuen Sie nicht Ihren Versicherungsmakler zu unverständlichen Punkten genau zu befragen. Sollten Ihnen immer noch Zweifel kommen scheuen Sie nicht sich an Experten zu wenden um diese nach Rat zu fragen. So ist z.B. eine Wartezeit von 3 Jahren ebenso wenig akzeptabel wie eine Frist von bis zu 3 Monaten (nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit) ehe die ersten Zahlungen erfolgen.
Was umfasst eine Pflegeversicherung?
Eine Pflege umfasst grundsätzlich vier Bereiche: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Haushalt. Bei den Stufen unterscheidet man die Pflegestufen I – III.
I = erhebliche Pflegebedürftigkeit = einmal pro Tag mindestens 90 Minuten
II = schwere Pflegebedürftigkeit = dreimal täglich insgesamt mindestens drei Stunden fremde Hilfe
III = schwerste Pflegebedürftigkeit = rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen











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