Wichtiges beim Abschluss einer Rentenversicherung
Welche Arten der Rentenversicherung gibt es?
Grundsätzlich kann man zwei Arten der Rentenversicherung unterscheiden:
- Sofortrente
hier zahlen Sie einen Einmalbeitrag und erhalten dann, für den Rest Ihres Lebens eine monatliche Rente - Aufgeschobene Rentenversicherung
die vereinbarte Rente wird erst am Ende der Laufzeit gezahlt, wobei Sie als Kunde in der Regel auch die Möglichkeit haben sich das Kapital mit einer Einmalauszahlung komplett auszahlen zu lassen.
Während bei der Kapitallebensversicherung eine Gesundheitsprüfung notwendig ist entfällt diese bei der privaten Rentenversicherung. Zweck der Rentenversicherung ist es also nicht potentielle Erben oder die Familie abzusichern, sondern den eigenen Lebensunterhalt im Alter zu sichern.
Welche individuellen Vereinbarungen sind möglich?
U.a. sind folgende, individuelle Vereinbarungen möglich:
- Kapitalwahlrecht:
Wie schon erwähnt besteht für Sie als Inhaber einer privaten Rentenversicherung in der Regel die Wahl zwischen einer Einmalauszahlung und einer lebenslangen, monatlichen Rente. - Rentengarantiezeit:
Eine Rentengarantiezeit sichert die Erben des Vertragsinhabers ab. So würde z.B. eine Leibrente bei einer Rentengarantiezeit von 10 Jahren selbst dann gezahlt werden, wenn der Versicherungsnehmer nach 3 Jahren stirbt. - Individuelle Leibrente:
Es kann des weiteren vereinbart werden, dass die Rente für eine bestimmte Zeit – unabhängig vom Tod – gezahlt wird.
Ist die Auszahlung meiner Rentenversicherung steuerfrei?
Die Auszahlung einer Rentenversicherung ist dann steuerfrei, wenn sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde und
- der Vertrag mindestens 12 Jahre lief
- 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden
- ein Mindesttodesfallschutz von 60% besteht.
Diese Regelung bzgl. Steuervorteil gilt auch heute noch obwohl das Steuergesetz mittlerweile etwas anderes vorsieht (Bestandsschutz).
Für Verträge die nach 2005 abgeschlossen worden sind gilt, dass 50% des Kapitalertrags (Endleistung der Versicherung abzgl. der gezahlten Beiträge) bei Vertragsablauf mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss, wenn
- die Laufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre war
- der Ablauf des Vertrages nach dem 60. Lebensjahr geschieht.
Ist eine dieser Klauseln nicht erfüllt, werden 100% mit der Abgeltungssteuer steuerpflichtig.











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