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Allgemeines zu Riester

Was ist die Riester-Rente?

Bei der Riester-Rente (Hartz IV-Sicher) handelt es sich um eine freiwillige, staatlich geförderte Altersvorsorge. Gemäß den Bedingungen muss der Anbieter zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe Ihrer gezahlten Beiträge sowie die Förderung garantieren. Diese Bedingung gilt auch für Fondssparpläne auf Riester-Basis. Wie sehr sich die staatlich geförderte Rente lohnen kann zeigt folgendes Beispiel: Selbst wenn die eigentliche Anlage welche Sie ausgewählt haben nur 0% Rendite bringt erzielen Sie bis zu 6% Rendite aufgrund der Förderungen des Staats.

Sie erhalten bei der Riester-Rente auf der einen Seite Förderzulagen die unabhängig vom Einkommen gewährt werden und/oder gegebenenfalls noch einen Steuervorteil. Dieser wird jedoch nur gewährt, wenn der Steuervorteil aus dem Abzug der Aufwendungen als Sonderausgaben höher ist als die unterstellten Zulagen à Es wirkt sich aber nur der steuerliche Vorteil aus der über den Zulagenanspruch hinausgeht.

Die Riester Rente bietet Ihnen also die Möglichkeit privat vorzusorgen mit Hilfe staatlicher Prämien und dabei auch noch Steuervorteile zu generieren. Die Riester-Rente ist unserer Auffassung aber nicht ausreichend um die komplette Versorgungslücke zu decken. So wurde sie im Jahr 2000 eingeführt, um im Rahmen der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung einen Ausgleich für die Absenkung des Rentenniveaus eines „Eckrentners“ (fiktive Person mit der das durchschnittliche Rentenniveau berechnet wird) von 70% auf 67% zu lindern. Während der Einzahlungsphase kann man jederzeit mit der Zahlung der Beiträge pausieren z.B. aufgrund finanzieller Engpässe.

Wer kann alles einen Riestervertrag abschließen?

Alle sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und deren nicht geförderte Ehepartner (Hausfrauen, Minijobber oder Selbstständige). Eigene Beiträge müssen dabei nicht gezahlt werden. So müssen also nur die Zulagen auf einen separaten Vertrag laufen, wobei dieses Modell lediglich funktioniert wenn der direkt begünstigte Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und den Mindestbeitrag dort einzahlt.

Der staatliche Bonus muss von Ihnen nur einmal beantragt werden, wobei dies in der Regel direkt beim Abschluss des Riester-Vertrages erledigt wird. Den Steuervorteil erhält man über die Einkommenssteuererklärung. Ausgefüllt werden muss dabei die Anlage AV.

Welche Einschränkungen gibt es?

Die Riester-Rente kennt einige Einschränkungen, die man trotz staatlicher Förderung kritisch betrachten sollte, da sie aufgrund dieser Einschränkungen evtl. für manchen Anleger zum unattraktiv wird.

  1. Zu Beginn der Rente (frühestens ab dem 60. Lebensjahr) können Sie eine 30%ige Teilauszahlung zulagenunschädlich beantragen. Der Rest des Guthabens muss jedoch in monatlichen Renten erfolgen.
  2. Steuervergünstigungen und Prämien müssen zurückgezahlt werden, falls eine schädliche Verwendung vorliegt.
  3. Ein Riestervertrag kann nicht verpfändet oder abgetreten werden.
  4. Zulagen und Steuerbegünstigungen müssen zurückgezahlt werden, wenn man in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig ist. Dies ist z.B. dann der Fall wenn man auswandert.

Welche Beiträge muss ich zahlen?

Jahr

Mindestbeitrag1

2002 – 2003

1% max. € 525,-

2004 – 2005

2% max. € 1.050,-

2006 – 2007

3% max. € 1.575,-

Ab 2008

4% max. € 2.100,-

1 die Prozentsätze werden berechnet vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen

Welche Zulagen erhalte ich?

Die Zulagen gestalten sich dabei wie folgt:

Zulagen pro Jahr

Grundzulage Ledige

Verheiratet

Zulage pro Kind

2002 – 2003

38 Euro

76 Euro

46 Euro

2004 – 2005

76 Euro

152 Euro

92 Euro

2006 – 2007

114 Euro

228 Euro

138 Euro

Ab 2008

154 Euro

308 Euro

185 Euro

Für Kinder die ab 2008 geboren wurden beträgt die Zulage 300 Euro pro Jahr.