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Sicherheit von Geldanlagen

Welche Anlagen sind wie sicher und wie geschützt?

Die sichersten Wertpapiere sind in der Regel Bundeswertpapiere. Gerade Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze haben keinerlei Schwankungen. Dafür ist die Verfügbarkeit während der Laufzeit eingeschränkt. Bundesanleihen und Bundesobligationen sind ebenfalls sehr sicher. Dennoch kann es aber zu Schwankungen im Kurs kommen. Sollten Sie dabei zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkaufen sind Verluste möglich.

Maßgeblich beeinflusst wird der Kursverlauf durch Anleihen selbstverständlich durch Angebot und Nachfrage. Vor allem in Krisenzeiten an der Börse steigt die Nachfrage nach vermeintlich sicheren Anleihen. Steigt eine Anleihe im Kurs sinkt automatisch die Rendite der Anleihe und umgekehrt.

Kaufen Sie also gerade in Krisenzeiten vermeintlich sichere Bundesanleihen kann dies unterm Strich bei einem Verkauf, während der Laufzeit zu Verlusten führen. Jedoch können Sie schon zu Beginn Ihres Kaufs die Rendite zum Laufzeitende kalkulieren, da Ihnen der Nominalzins und der Kurs bekannt sind.

Auch Unternehmensanleihen sind in der Regel relativ sicher. Jedoch kommt es hier sehr auf die Bonität bzw. das Rating des Emittenten an. Ein sehr sicheres Unternehmen per 2009 ist z.B. die Firma Nestle. Dagegen hat z.B. eine Anleihe des Mischkonzerns Thyssen-Krupp per 06/2009 das Rating BBB.

Das Guthaben auf Sparkonten, Girokonten und Tages- und Festgeldkonten ist in der Regel durch die Institute geschützt. Eine Übersicht der Sicherungssysteme von den jeweiligen Institute finden Sie hier.

Aktien selbst sind überhaupt nicht gesichert. Es handelt sich dabei um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Vor- und Nachteilen. Investmentfonds dagegen sind Sondervermögen. Dies bedeutet, dass bei der Pleite einer Fondsgesellschaft, Ihr Geld erhalten bleibt, da der Investmentfonds Anteile an Wertpapieren hält. Zertifikate dagegen sind rechtlich nichts anderes als Anleihen. Bei einer Pleite des Emittenten verlieren Sie daher Ihr gesamtes Vermögen. ETF sind in der Regel ebenfalls Sondervermögen. Beachten Sie jedoch, dass so genannte „Swap-ETF“ rechtlich oft wie Zertifikate behandelt werden.