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Versicherungsbegriffe

Sparen mit Ihrer Versicherung

Der Sparanteil Ihrer monatlichen Prämie wird nicht für die Risikoabsicherung verwendet, sondern dient dem Aufbau Ihrer vereinbarten Leistung am Vertragsende. Die Höhe dieses Anteils variiert je nach Anbieter und wird aus Wettbewerbsgründen nicht veröffentlicht. In unserer Region kennen wir die verschiedenen Modelle und helfen Ihnen, das passende zu finden.

Beispiel:
Zahlen Sie beispielsweise 100 Euro monatlich in eine Kapitallebensversicherung ein, fließen davon 10 Euro in die Risikoabsicherung. Die restlichen 90 Euro bilden den Sparanteil, auf den die Versicherung den gesetzlichen Garantiezins gutschreibt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt. So bauen Sie schrittweise Ihr Kapital auf.

Mindestverzinsung in Versicherungen

Der Garantiezins ist der gesetzliche Mindestzins, den Versicherungen auf den Sparanteil von Kapitallebens- und Rentenversicherungen zahlen müssen. Hier sehen Sie die Entwicklung des Garantiezinses im Laufe der Zeit:

Zeitraum Garantiezins
01.01.1903 – 31.12.1922 3.50% p.a.
01.01.1923 – 31.12.1941 4.00% p.a.
01.01.1942 – 31.12.1986 3.00% p.a.
01.01.1987 – 30.06.1994 3.50% p.a.
01.07.1994 – 30.06.2000 4.00% p.a.
01.07.2000 – 31.12.2003 3.25% p.a.
01.01.2004 – 31.12.2006 2.75% p.a.
01.01.2007 – aktuell 2.25% p.a.

Verträge mit gestaffelten Kosten

Bei gezillmerten Verträgen werden die Vertriebs- und Verwaltungskosten in den ersten Jahren stark belastet. Für Sie als Kunde wäre es vorteilhafter, wenn diese Kosten gleichmäßig über die gesamte Laufzeit verteilt würden. Allerdings bevorzugen Vertriebe oft Modelle mit schneller Kostenerstattung, was gezillmerte Verträge unattraktiv macht – obwohl sie für viele Kunden in unserer Region die bessere Wahl wären.

Höchstgrenze für Sozialabgaben in Deutschland

Die Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland legt fest, bis zu welcher Höhe Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden. Sie begrenzt also die maximale Beitragshöhe. Verdient ein Arbeitnehmer im Westen beispielsweise 8.000 Euro monatlich, werden nur 5.400 Euro als Basis für die Rentenversicherung herangezogen. Jede Sozialversicherung hat ihre eigene Beitragsbemessungsgrenze. In unserer Region unterstützen wir Sie gerne bei der Einordnung Ihrer individuellen Situation.

Gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze