Allgemeines zu Vermögenswirksame Leistungen
Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit aufgrund eines Arbeitsvertrages oder eines Tarifvertrages vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber zu kassieren. Diese Leistung wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen.
Nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz wird die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Eine weitere Möglichkeit staatliche Prämien abzukassieren ist die Wohnungsbauprämie. Sie haben so z.B. die Möglichkeit für einen Vertrag Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie zu beantragen
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie?
Bei beidem handelt es sich um eine staatliche Förderung. Vereinfacht gesagt erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage auf Sparleistungen Ihres Arbeitgebers, während Sie die Wohnungsbauprämie vom Staat für eigene Sparleistungen erhalten. Stocken Sie jedoch die VL ihres Arbeitgebers auf, erhalten Sie dafür keine Wohnungsbauprämie sondern Arbeitnehmersparzulage.
Wer erhält Vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwilliger Bonus des Arbeitgebers, so dass kein Rechtsanspruch darauf besteht. Jedoch können Sie jederzeit selbst VL ansparen, um die Förderung zu erhalten. Jedoch müssen auch einige Bedingungen bzgl. der Förderung erfüllt sein:
Lediglich Arbeitnehmer – also auch Azubis – ab dem 16. Lebensjahr, Richter, Beamte, Zeitsoldaten und Berufssoldaten haben einen Anspruch auf Förderung. Diese Förderung wird jedoch nur gewährt wenn man das jährlich zu versteuernde Einkommen nicht ein bestimmtes Niveau überschreitet. Details dazu finden Sie weiter unten.
Welche Anlagemöglichkeiten gibt es für die Vermögenswirksamen Leistungen?
Folgende Anlagemöglichkeiten gibt es für die Vermögenswirksamen Leistungen:
- Bausparvertrag
- Tilgung eines Darlehens für eine eigengenutzte Immobilie
- Lebensversicherung (Achtung: Hier erhalten Sie keine Arbeitnehmersparzulage)
- Investmentfonds
- Banksparplan (Achtung: Hier erhalten Sie keine Arbeitnehmersparzulage)
Wie viel Vermögenswirksame Leistungen kann ich erhalten?
Bis zu 40 Euro pro Monat kann man als Arbeitnehmer monatlich von seinem Arbeitgeber erhalten. Wenn Sie weniger als 40 Euro erhalten, können Sie die monatliche Sparsumme aus eigenen Mitteln aufstocken, wobei Sie beachten müssen, dass die Überweisung durch den Arbeitgeber erfolgen muss à Diese bedeutet, dass die VL direkt vom Gehalt aus überwiesen werden.











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