Wohnriester
Was versteht man unter Wohn-Riester (offiziell "Eigenheimrente")?
Unter diesem Anlageprodukt versteht man lediglich eine weitere Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. So genannte Riesterrenten gibt es bereits in Form von fondsgebundenen und klassischen Rentenversicherungen sowie "reinen" Fonds- und Banksparplänen. Nun wird auch das private Eigenheim –welches für viele Menschen der erste Baustein einer Altersvorsorge ist – staatlich mit Riester gefördert.
Welche Produktmöglichkeiten gibt es beim Wohnriester?
Grundsätzlich haben Sie als Anleger drei Möglichkeiten einen sogenannten Wohnriester abzuschließen:
- Sie können ein bestehenden Riester-Vertrag als Eigenkapital beim Kauf oder Bau einer Immobilie einsetzen. Das Guthaben kann komplett oder bis zu 75 Prozent eingesetzt werden.
- Bei Rentenbeginn kann das gesamte Guthaben aus dem Riester-Vertrag zur Ablösung eines Immobiliendarlehens herangezogen werden
- Zulagen fließen direkt als Sondertilgung in die Baufinanzierung.
Generell empfiehlt es sich für Sparer die bereits einen Riester-Vertrag haben, diesen auf die Rentabilität der jeweiligen Anlage zu prüfen. Denn nur wenn der Zinssatz der Anlage höher ist als die Zinsen für ein bestehendes oder evtl. Immobiliendarlehen lohnt sich die Anlage tatsächlich. Ansonsten würde der Anleger mit der oben genannte Variante 3 am besten fahren, in dem die Zulagen direkt zur Sondertilgung der Baufinanzierung verwendet werden.
Kann der bestehende ("alte") Vertrag gekündigt werden?
Ja der bestehende, alte Riester-Vertrag kann gekündigt werden. Jedoch verlieren Sie bei einer Kündigung die Zulagen. Besser wäre es den Vertrag still zu legen (pausieren). Des Weiteren hätten Sie bei einer Kündigung den Nachteil, dass gerade bei Versicherungen oft zu Beginn des Vertrages Kosten belastet werden, welche dazu führen, dass Sie nicht jene Beträge erhalten, die Sie zuvor eingezahlt haben (niedrigere Rückkaufswerte). Sollten Sie den Vertrag stilllegen, können Sie maximal dreiviertel des angesparten Kapitals für die Immobilie abziehen.
Ist der Wohn-Riester steuerpflichtig?
Ja ist er wie alle anderen Riester-Verträge auch! Bei der Immobilienfinanzierung (Variante 3) läuft es so, dass die Kreditinstitute fiktive Konten führen, auf denen alle Zulagen und eigene Beiträge erfasst werden. Pro Jahr erhalten Sie als Kunde 2% kalkulatorische Zinsen. Der Betrag, der sich daraus am Ende ergibt, muss dann ab Rentenbeginn peu a peu versteuert werden. Eine sofortige Rückzahlung der Steuerlast ist jedoch auch möglich, was diese um 30% reduzieren würde.
Ist der Wohn-Riester ein attraktives Angebot?
Hier ist – wie so oft – eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Gerade aber für junge Familien mit Kindern kann über einen sehr langen Zeitraum Kinder- und Erwachsenenzulage kassiert werden, was gerade bei längeren Laufzeiten wie z.B. 15 oder 20 Jahre einen massiven, positiven Effekt auf das Immobiliendarlehen hätte.











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