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Wohnungsbauprämie

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie und wie erhält man sie?

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie erhält man jährlich vom jeweiligen Anlageinstitut direkt zugeschickt. Hierbei handelt es sich um ein Formular das ausgefüllt werden muss, um anschließend wieder an das Anlageinstitut zurückgesandt zu werden. Liegen Sie innerhalb der Grenzen für die Wohnungsbauprämie (siehe unten) erhalten Sie die Förderung auf den Vertrag.

Die Förderung beträgt 8,8% der Beiträge im abgelaufenen Jahr, wobei mindestens 50 Euro eingezahlt werden mussten. Maximal gefördert werden 512 Euro pro Jahr pro Person. Damit liegt die jährliche Höchstprämie bei 45,06 Euro pro Jahr pro Person.

Zu versteuerndes Einkommen  für die Wohnungsbauprämie:

Für Alleinstehende darf das jährlich zu versteuernde Einkommen nicht über 25.600 Euro liegen (verheiratet: 51.200 Euro), damit die Förderung erfolgt. Das zu versteuernde Einkommen ist (stark vereinfacht ausgedrückt) Ihr Bruttojahreseinkommen abzüglich Werbungskosten und Sonderausgaben sowie Kinderfreibeträge (wenn man davon ausgeht, dass keine weiteren Einkommen aus Selbstständigkeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte etc. besteht).

Sind vorzeitige Verfügungen von Verträgen möglich?

Selbstverständlich können Sie jederzeit über Ihr Guthaben verfügen und die Verträge auflösen. Jedoch wird dann die staatliche Förderung nicht gezahlt. Die häufigsten Verträge sind Bausparverträge, die eine Laufzeit von 7 Jahren aufweisen. Bei Investmentfonds beträgt die Laufzeit 6 Jahre + 1 Jahr Sperrfrist.

Eine vorzeitige Verfügung ist für die Prämie eines Bausparvertrages z.B. nicht schädlich wenn, die Mittel aus dem Bausparvertrag unmittelbar für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.